Erklärung zur Übereinstimmung

Nachfolgend geht es um die Eignung der Produkte für den Kontakt mit Lebensmitteln und daher sind sie von Fragen zur Qualität und Reklamation ausgenommen.

Gültig für folgende Produkte: Schneidebrett, Schneidebrett mit Saftrille, Streichbretter, Lunchbrett und Vorspeisenbrett.

Noyer erklärt hiermit, dass die oben genannten Waren den geltenden Verordnungen und Vorschriften entsprechen:

  • Verordnung 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind
  • Bekanntmachung 822/2013 über Materialien für den Kontakt mit Lebensmitteln
  • Verordnung 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind.

Die Konformitätserklärung wurde gemäß den Richtlinien der Lebensmittelbehörde erstellt.