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Konformitätserklärung

Nachstehend geht es um die Eignung der Produkte für den Kontakt mit Lebensmitteln und liegt daher außerhalb von Qualitäts- und Reklamationsfragen.

Gültig für folgende Produkte: Schneidebrett, Schneidebrett mit Saftrille, Butterbrett, Lunchbrett und Vorschnittbrett.

Noyer erklärt hiermit, dass die oben genannten Waren den geltenden Verordnungen und Vorschriften entsprechen:

  • Verordnung 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind
  • Verordnung 822/2013 über Lebensmittelkontaktmaterialien
  • Verordnung 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind.

Die Konformitätserklärung wurde gemäß den Richtlinien der Lebensmittelbehörde erstellt.